Die Praktizierung der Gemeindezucht

 

65. Viele Mißstände in Theologie und Kirche sind dadurch verursacht, daß weithin die Gemeindezucht nicht mehr praktiziert wird.

 

66. Gemeindezucht schließt die Bestrafung oder den Ausschluß solcher Personen ein, die öffentlich unbiblische Lehren und Lebensgewohnheiten in die Gemeinden hineintragen (1.Korinther 5; 2. Johannes 9-11).

 

67. Wenn Gemeindezucht wirksam sein soll, muß sie alle Ebenen der kirchlichen Hierarchie (Rangordnung) erreichen und darf auch vor Gemeindeältesten, Synodalen und Kirchenführern nicht Halt machen, wo die Verführung von ihnen ausgeht oder unterstützt wird.

 

68. Denn „ein wenig Sauerteig durchsäuert den ganzen Teig" (1. Korinther 5,6) - und das gilt um so mehr, wenn es sich bei diesem „Sauerteig" um Personen in einflußreicher Stellung handelt.

 

 

Der Auftrag des einzelnen Gläubigen

 

69. Jeder einzelne Gläubige ist aufgerufen, das „allgemeine Priestertum" (vgl. 1. Petrus 2,9) zu praktizieren, und das heißt: sein Mandat als Christ zur Prüfung von Lehre und Leben anhand der Heiligen Schrift wahrzunehmen.

 

70. Dazu gehört auch der Auftrag, dem Zeitgeist Widerstand zu leisten und bei unbiblischen Entwicklungen nicht zu schweigen. „Nicht mit Gewalt, sondern mit dem Wort" kämpfen wir (Martin Luther).

  

71. Jeder einzelne Gläubige ist eingeladen, durch Bibellese und Gebet täglich in der Verbindung mit Gott zu bleiben und sich Stärkung und Korrektur schenken zu lassen.

 

72. Er ist aufgerufen, die Botschaft von Jesus Christus so, wie die Bibel sie uns vermittelt, ohne Einschränkungen, Abstriche und Hinzufügungen zu verkündigen.

 

73. Er ist aufgerufen, die Bibel auch in ihren ethischen und dem Zeitgeist widersprechenden Aussagen ernstzunehmen und danach zu leben.

 

74.  Er ist aufgerufen, einen erwecklich-missionarischen Gemeindeaufbau zu betreiben bzw. an einem solchen mitzuwirken.

 

75. Er ist aufgerufen, sich hinter kirchliche Mitarbeiter, z. B. Pastoren, zu stellen, die wegen ihrer bibeltreuen, erwecklichen Verkündigung Probleme mit ihrer Kirchenleitung bekommen und von ihr ausgegrenzt oder entlassen werden.

 

76. Er ist aufgerufen, Geldsammlungen und Steuererhebungen seine Unterstützung zu entziehen, die für evangeliumswidrige Zwecke eingesetzt werden.

 

77. Er ist aufgerufen, bei bibeltreuen Werken, Veranstaltungen, Schulen, Akademien, Pressediensten, Rundfunkstationen usw. mitzuarbeiten oder sie zu unterstützen.